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   BVerwG, 21.11.1968 - IV B 122.68   

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https://dejure.org/1968,1840
BVerwG, 21.11.1968 - IV B 122.68 (https://dejure.org/1968,1840)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1968 - IV B 122.68 (https://dejure.org/1968,1840)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1968 - IV B 122.68 (https://dejure.org/1968,1840)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65

    Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1968 - IV B 122.68
    Dem hat sich der beschließende Senat in seinenUrteil vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - (BVerwGE 27, 341 [345]) angeschlossen und zur vorhandenen Bebauung die Umgebung eines Grundstücks in dem Umfang gerechnet, in dem sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann.
  • BVerwG, 13.08.1966 - IV B 149.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bauplanungsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1968 - IV B 122.68
    Deswegen hat das Berufungsgericht mit Recht darauf abgestellt, ob das Bauvorhaben - hier eine Tankstelle auf dem dem Grundstück des Beigeladenen zu 2) benachbarten Grundstück - die bisherige bauliche Entwicklung in der Umgebung stört und den in § 1 Abs. 4 BBauG niedergelegten Zielen der Bauleitplanung zuwiderläuft; das Berufungsgericht trägt damit der wiederholt in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausdruck gebrachten Forderung Rechnung, daß bei der Entscheidung über die Unbedenklichkeit eines Vorhabens im Rahmen des § 34 BBauG die in § 1 Abs. 4 BBauG aufgestellten Planungsgrundsätze zu berücksichtigen sind (vgl.z.B. Beschluß vom 13. August 1966 - BVerwG IV B 149.65 - [DÖV 1967, 276 = BBauBl. 1967, 351]).
  • BVerwG, 05.04.1967 - IV B 81.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1968 - IV B 122.68
    Das Berufungsgericht hat trotz der von ihm angedeuteten Bedenken gegen die ausreichende Ermächtigung für § 24 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BNVO) die Vorschriften dieser Verordnung bei der Auslegung des § 34 BBauG berücksichtigt; dagegen bestehen, wie der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen hat, keine Bedenken, ohne daß den Zweifeln an der Gültigkeit des § 24 Abs. 2 BNVO nachgegangen zu werden braucht (vgl.z.B. Beschlüsse vom 5. April 1967 - BVerwG IV B 81.66 - undvom 17. Mai 1968 - BVerwG IV B 5.68 -).
  • BVerwG, 16.04.1965 - I B 6.63

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Baugenehmigung für den

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1968 - IV B 122.68
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, es wäre verfehlt, Vorhaben nur zulassen zu wollen, wenn sie nicht von der Bebauung der unmittelbaren Nachbargrundstücke abweichen, steht in Übereinstimmung mit dem im Beschluß des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 16. April 1963 - BVerwG I B 6.63 - niedergelegten Rechtsgrundsatz, daß zur vorhandenen Bebauung nicht nur die benachbarten Bauten gehören, sondern alles, was insoweit für die städtebauliche Entwicklung, deren Ordnung die Regelung des § 34 BBauG zum Inhalt hat, erheblich ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1967 - VII A 1084/67
    Auszug aus BVerwG, 21.11.1968 - IV B 122.68
    Mit Recht hat das Berufungsgericht darauf hingewiesen, daß eine ohne Planung entstandene Bebauung sich nicht ohne weiteres in die schematischen Baugebiete der Baunutzungsverordnung aufteilen lasse; in der Tat passen die grundsätzlich für die künftige Planung gedachten, in der Baunutzungsverordnung zur Verfügung gestellten Kategorien von Baugebieten häufig nicht recht für die Beurteilung einer natürlich und oft - so offenbar auch hier - widerspruchsvoll in der Vergangenheit gewachsenen Bebauung (vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 20. November 1967 - VII A 1084/67 - in BRS 18, 32).
  • OVG Berlin, 17.02.1970 - IV B 5.68
    Auszug aus BVerwG, 21.11.1968 - IV B 122.68
    Das Berufungsgericht hat trotz der von ihm angedeuteten Bedenken gegen die ausreichende Ermächtigung für § 24 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BNVO) die Vorschriften dieser Verordnung bei der Auslegung des § 34 BBauG berücksichtigt; dagegen bestehen, wie der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen hat, keine Bedenken, ohne daß den Zweifeln an der Gültigkeit des § 24 Abs. 2 BNVO nachgegangen zu werden braucht (vgl.z.B. Beschlüsse vom 5. April 1967 - BVerwG IV B 81.66 - undvom 17. Mai 1968 - BVerwG IV B 5.68 -).
  • BVerwG, 08.09.1987 - 4 B 186.87

    Zulässigkeit eines Bauvorhabens - Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung

    Auch eine Abweichung von dem Beschluß vom 21. November 1968 - BVerwG 4 B 122.68 - besteht nicht.
  • BVerwG, 17.03.1969 - IV B 13.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die von der Baunutzungsverordnung aufgestellten Grundsätze bei der Anwendung des § 34 BBauG zu berücksichtigen sind und dies von der Gültigkeit des § 24 Abs. 2 BNVO nicht abhängt (vgl. die Beschlüsse vom 5. April 1967 - BVerwG IV B 81.66 -, vom 20. Oktober 1967 - BVerwG IV B 206.66 -, vom 18. Juni 1968 - BVerwG IV CB 7.68 -, vom 16. Oktober 1968 - BVerwG IV CB 43.67 -, vom 21. November 1968 - BVerwG IV B 122.68 -, vom 3. Dezember 1968 - BVerwG IV B 207.68 - und vom 16. Januar 1969 - BVerwG IV B 227.68 -).
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